Wir bekommen Ihren Tipp - Sie bekommen 10 % unserer Provision*
Wie es funktioniert :
Sie kennen einen Nachbarn, Arbeitskollegen, Freunde oder Bekannte, die Ihr Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus, Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten?
Dann empfehlen Sie uns weiter und Sie haben auch etwas davon!
Warum Sie bei uns mehr Tippgeber-Provision erhalten?
Sie können gern vergleichen, wir zahlen mehr, als andere Unternehmen. Warum? Unsere Eistellung: Ohne Sie hätten wir diesen Auftrag nie bekommen! Wir möchten Ihre Treue gern belohnen und zeigen, dass Ihr Tipp uns etwas Wert ist. Warum sollen Sie nicht auch daran verdienen? Melden Sie sich, wir freuen uns auf Ihren Tipp!
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
- Sie übermitteln uns die Kontaktdaten, mit welchen es uns möglich ist, Ihren Kontakt zu erreichen. Die Kontaktdaten waren uns vorher nicht bekannt und waren nicht in unserem System erfasst.
- Der Kontakt hat keinen bestehenden Vertrag mit einem anderen Maklerunternehmen und ein Verkauf ist gewünscht und möglich.
- Der Verkauf kommt zustande und die Immobilie oder das Grundstück werden erfolgreich bei einem Notar beurkundet.
- Wir als Maklerunternehmen haben für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision erhalten.
Sind diese Bedingungen erfüllt, erhalten Sie von unserer *Netto-Provision 10 %, nachdem wir einen Zahlungseingang auf unserem Konto feststellen konnten.
Hinweis: Die Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als € 256,00 im Kalenderjahr betragen haben (§ 22 Nr. 3 EstG). Sollten die Einkünfte € 410,00 € im Kalenderjahr nicht übersteigen, greift der so genannte Härteausgleich. Die Einkünfte müssen zwar in der Einkommensteuererklärung deklariert werden, führen aber unter Erfüllung der Voraussetzung den § 46 Abs. 3 EstG zu keiner steuerlichen Belastung.